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Beschluss des Kirchentages betreffend Militärseelsorge

Vom 1. März 1957

(GVM 1957 Nr. 1 Z. 4)

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Der 21. Kirchentag hat durch Beschluss vom 1. März 1957 zugestimmt, dass die Evangelische Kirche in Deutschland
  1. das Ergänzungsgesetz2# zu dem unter 1. genannten Gesetz erlässt.

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1 ↑ Nr. 4.311.
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2 ↑ S. Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr (Nr. 4.312).