.Kirchengesetz zur Übernahme und zur Ausführung
Kirchengesetz zur Übernahme und zur Ausführung
der Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit
in der EKD und des Diakonischen Werkes der EKD
Vom 18. Mai 2006
####Artikel 1
Die Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes der EKD1# vom 1. Juli 2005 wird für den Bereich der Bremischen Evangelischen Kirche in Geltung gesetzt.
#Artikel 2
Entscheidungen nach § 3 Abs. 2 der Richtlinie2# des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes der EKD trifft für den Bereich der Bremischen Evangelischen Kirche der Kirchenausschuss.
#Artikel 3
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.