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Geltungszeitraum von: 01.01.1977

Geltungszeitraum bis: 31.12.2022

Kirchengesetz
zur Vereinbarung über die kirchliche Gliederung
und die Kirchenmitgliedschaft in Bremerhaven

Vom 9. Februar 1977

(GVM 1977 Nr. 1 Z. 3)

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§ 1

Der für die Bremische Evangelische Kirche am 16. Dezember 1976 unterzeichneten, diesem Kirchengesetz als Anlage beigefügten Vereinbarung zwischen der Bremischen Evangelischen Kirche, der Ev.-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland und der Evang.-luth. Landeskirche Hannovers über die kirchliche Gliederung und die Kirchenmitgliedschaft in Bremerhaven1# wird zugestimmt.
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§ 2

Der Vereinbarungstext wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
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§ 3

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.
( 2 ) Das Inkrafttreten der Vereinbarung wird in den Gesetzen, Verordnungen und Mitteilungen der Bremischen Evangelischen Kirche bekannt gegeben.

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1 ↑ Nr. 3.140.