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Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Freizeiten der Gemeinden

Vom 6. November 2025

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Der Kirchenausschuss beschließt mit Geltung ab 1. Januar 2026 folgende Regelung über Zuschüsse für Freizeiten der Gemeinden aus Haushaltsmitteln des Landesjugendpfarramtes der Bremischen Evangelischen Kirche:
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1. Freizeitzuschuss für die Gemeinde

Pro Nacht und Bremer/Bremerhavener Teilnehmer*in (max. 14 Übernachtungen):
Kinder von 0 bis 11 Jahren:
€ 13,00
Jugendliche von 12 bis 27 Jahren:
€ 14,00
Bei Familien-, Kinder- und Jugendfreizeiten, die vier bis max. 14 Übernachtungen währen, beträgt der Zuschuss ab der ersten Nacht 15 € bzw. 16 €. Dies gilt nicht für Fahrten im Zusammenhang der Konfi-Arbeit.
Ausfahrten von Krippen/Kita/Hort-Gruppen werden nicht bezuschusst.
Übernachtungen in Gemeinderäumen werden bei einer oder zwei Übernachtungen nicht bezuschusst.
Ab drei Übernachtungen in Gemeinderäumen werden pro Nacht bezuschusst:
Kinder von 0 bis 11 Jahren:
€ 3,00
Jugendliche von 12 bis 27 Jahren:
€ 4,00
Sind ehrenamtliche Teamer*innen 27 Jahre alt und jünger, werden sie zu den Teilnehmer*innen gezählt und sind auch zuschussfähig.
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2. Taschengeld für ehrenamtliche Freizeitleiter*innen

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen (bis 27 Jahre) im Leitungsteam erhalten - unabhängig vom Zuschuss für die Gemeinde - ein persönliches Taschengeld:
Juleica-Inhaber*innen und Mitarbeiter*innen mit sachbezogener Ausbildung:
pro Nacht (max. 14 Übernachtungen)
€ 15,00
Mitarbeiter*innen ohne Juleica:
pro Nacht (max. 14 Übernachtungen)
€ 10,00
Die Zahl der zuschussfähigen Ehrenamtlichen ist begrenzt, und zwar:
  • bei einer Kinderfreizeit: je fünf teilnehmende Kinder ein*e Ehrenamtliche*r
  • bei einer Jugendfreizeit: je sieben teilnehmende Jugendliche ein*e Ehrenamtliche*r
Die Freizeitleitung zahlt das Taschengeld gemäß dieser Richtlinie bar an die Ehrenamtlichen aus und lässt dies persönlich auf dem Antragsformular quittieren.
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3. Antrag und Erstattung

Als Antrag dient das Formular in der Fassung vom 01.01.2023. Es muss vom wirtschaftsführenden (!) Vorstand der Gemeinde unterzeichnet und gestempelt sein. Eine Gesamtfreizeitabrechnung braucht dem Antrag nicht angefügt zu werden. Er muss dem Landesjugendpfarramt spätestens sechs Wochen nach Freizeitende vorliegen.
Der errechnete Freizeitzuschuss und das verauslagte quittierte Taschengeld werden dann in einer Gesamtsumme an die Gemeinde überwiesen.
Der Freizeitzuschuss darf nicht an die Teilnehmer*innen ausgezahlt werden, sondern muss in die Gesamtkalkulation der Freizeit einfließen.
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4. Weitere Bedingungen, um Freizeitzuschüsse zu erhalten:

  • Ab dem 01.01.2020 haben alle Hauptamtlichen oder verantwortlichen Ehrenamtlichen des Leitungsteams am BEK-Schulungsmodell „Hinschauen-Helfen-Handeln“ teilgenommen. Eine abgeschlossene Juleica-Ausbildung ist dem gleichgesetzt. Die Teilnahme muss auf dem Formular durch die Gemeindeleitung oder deren Stellvertretung bestätigt werden.
  • Ab dem 01.01.2026 müssen alle ehrenamtlichen Teamer*innen an einer Basisschulung teilgenommen haben. Eine abgeschlossene Juleica-Ausbildung ist dem gleichgesetzt. Alle drei Jahre ist eine thematische Fortbildung verpflichtend. Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden haben an einer Basisschulung teilgenommen und nehmen alle 3 Jahre an einer Vertiefungsschulung teil.
  • Bei gemischtgeschlechtlichen Freizeiten setzt sich das haupt- oder ehrenamtliche Leitungsteam gemischtgeschlechtlich zusammen. Dies ist in die Zeile Leitungsteam einzutragen.
  • Freizeiten dürfen nicht ausschließlich von (Ehe)Partner*innen oder Personen in enger Beziehung geleitet werden. Zusätzlich muss mindestens eine weitere erwachsene Begleitperson verantwortlich sein, um eine professionelle Leitung, eine ausgewogene Teamstruktur und eine transparente Rollenverteilung sicherzustellen.
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5. Inklusive Freizeiten

Bei inklusiven Freizeiten kann die Gemeinde Sonderabsprachen mit dem Landesjugendpfarramt treffen. Nach Beratung durch die Fachstelle Inklusion (Mail: clara.beyer@kirche-bremen.de) können zusätzlich 15,00 €/Nacht für eine Assistenzkraft beantragt werden.
Formulare sind im Landesjugendpfarramt oder - zum Download - im BEK-Net oder auf der EJHB-Homepage erhältlich.